1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Im Leistungsumfang enthaltene Leistungen, Abrechnung zu Einheitspreisen
1.1.1. Die von der RICO erbrachten Leistungen zur kombinierten Lieferung und Montage von Kabeltragsystemen werden, soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart ist, anhand von Einheitspreispositionen erbracht und dementsprechend abgerechnet
1.1.2. Die Preiskalkulation für Montagen von RICO-Kabelträgersystemen in katalogmäßiger, unveränderter Ausführung am Montageort schließt die unter 1.1.3 bis 1.1.8 beschriebenen Leistungen ein, soweit nicht Anderes vereinbart ist.
1.1.3. Einmalige bzw. wöchentliche An- und Abreise des Montagepersonals, einschließlich Fahrzeit, Fahrgeld und Auslösung.
1.1.4. Vorhalten der Montagewerkzeuge und deren An- und Abtransport.
1.1.5. Stellen von evtl. erforderlichen Fahrgerüsten oder einer anderen geeigneten Rüstart oder Leitern bis zu einer Arbeitshöhe von 4,00 m über der Montageebene einschließlich An- und Abtransport.
1.1.6. Materialtransport auf der Baustelle bis zu 100 m Entfernung ab Lagerplatz oder Abladestelle bis zum Verwendungsort. Der Transport auf andere Höhenquoten, wie Stockwerke, Bühnen usw. ist nur dann eingeschlossen, wenn geeignete Hebeeinrichtungen, wie Lastenfahrstuhl oder Kran zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung stehen.
1.1.7. Montage des Materials in katalogmäßiger und unveränderter Anwendung während der tariflichen Arbeitszeit
1.1.8. Räumen der Baustelle nach Beendigung der Montage.
1.2. Leistungen nach vertraglich vereinbarten Pauschalen
1.2.1. Ist vertraglich ein pauschalierter Preis für die zu erbringende Leistung vereinbart, rechnet RICO den Leistungsfortschritt nach prozentualen Anteilen des Vertragsumfanges ab, soweit nicht Anderes vereinbart ist.
1.2.2. Grundvoraussetzung für die Pauschalierung durch RICO ist die Übergabe aussagekräftiger Trassenverlaufspläne.
1.2.3. Die Einzelleistungen sollen mittels Leistungsverzeichnis vertraglich festgehalten werden, um die Kalkulation sowie Baufortschritt und evtl. Veränderungen belegen zu können (Detailpauschalvertrag). Reine Pauschalverträge ohne Hinterlegung durch LV-Positionen und Mengen sind als Ausnahmefälle zu werten. RICO schließt keine Globalpauschalverträge ab, bei denen Vertragsänderungen und -ergänzungen dem Preisrisiko der RICO zufallen.
2. Mehrkosten durch Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
2.1. Leistungen, die bei der Preisabgabe nicht vorhersehbar waren, insbesondere solche, die die VOB/B als „Änderung der Preisgrundlagen durch Eingriffe des Auftraggebers" (§ 2, Nr. 5 VOB/B) oder „Zusätzlicher Leistungen" (§ 2, Nr. 6, VOB/B) bezeichnet, werden auf der Grundlage der Preisgestaltung des Hauptauftrags kalkuliert und abgerechnet. Bei Aufträgen nach BGB muss ein derartiges Anordnungsrecht des Auftraggebers jeweils vereinbart sein.
2.2. Als Veränderungen oder zusätzliche Leistung, durch die regelmäßig Mehrkosten verursacht werden, zählen insbesondere die unter 2.2.1 bis 2.2.7 aufgeführten Arbeiten.
2.2.1. Mehrmalige Ab- und Wiederanreise bei bauseits bedingter Montageunter- brechung, die RICO nicht zu vertreten hat.
2.2.2. Materialtransport auf der Baustelle bei mehr als 100 m Entfernung ab Lagerplatz oder Abladestelle zum Verwendungsort sowie der Transport auf andere Höhenquoten, wenn die Bedingungen gemäß Ziff. 1.1.5. nicht gegeben sind.
2.2.3. Nachträgliche Montagearbeiten mit Arbeitsplatzwechsel in einen Bauabschnitt, den RICO bereits beendet hatte.
2.2.4. Montage unter erschwerten, nicht vorhersehbaren Umständen.
2.2.5. Bauseits bedingte Wartezeiten, die RICO nicht zu vertreten hat.
2.2.6. Freilegen von Schlitzen an vorhandenen Hohlschienen.
2.2.7. Abändern, De- und Wiedermontieren bereits ordnungsgemäß montierten Materials.
3. Stundenlohnarbeiten
Können die veränderten oder zusätzlichen Leistungen nicht durch Einheitspreise inkl. Materiallieferung abgebildet werden, sind diese Arbeiten im Stundenlohn abzurechnen. Hier gelten die entsprechenden Stundensätze aus unserer RICO-Preisliste für Montageleistungen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.
3.1 Alle anfallenden Stunden werden auf Nachweis zu den Stundensätzen für Baulohnmontagen berechnet.
3.2 Im Stundensatz enthalten sind Arbeitskleidung, Schutzkleidung sowie Standard-Werkzeug
4. Überstundenzuschläge und andere tarifliche Zuschläge
Für vom Auftraggeber angeordnete Überstunden auf der Baustelle berechnet RICO für die Zuschläge nach dem jeweils gültigen Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden.
Zusätzliche Schmutzzulagen Höhenzulagen und andere, berechnet RICO nach dem Bundesmontagetarifvertrag, sofern die Monteure infolge der Gegebenheiten auf der Baustelle einen Anspruch darauf haben.
5. Entschädigungspauschale bei freier Kündigung
Im Fall einer freien, d.h. nicht von RICO verschuldeten, Kündigung oder Teilkündigung durch den Auftragnehmer steht RICO gemäß § 649 S. 3 BGB eine Pauschale in Höhe von 5% zu, ermittelt aus dem Betrag des gekündigten Auftragsteils. Dieser Abzug erfolgt auch bei VOB-Verträgen.
6. Leistungen des Auftraggebers
6.1 Die im folgenden aufgezählten Leistungen gelten nicht abschließend, sondern zur besonderen Beachtung - die Mitwirkungspflichten des § 642 BGB oder §§ 3, 4 Abs. 1 VOB/B gelten uneingeschränkt:
6.2 Ausreichende Beleuchtung in Gängen und Arbeitsräumen.
6.3 Trockene Arbeitsräume
6.4 Stromanschlüsse 400/230 V in maximal 50 m Entfernung vom jeweiligen Arbeitsplatz.
6.5 Unfallsichere Abdeckung von Durchbrüchen und offenen Gruben.
6.6 Unfallsichere Rüstungen für Montagen in einer Arbeitshöhe von 4,00 m über Montageebene.
6.7 Die Montageebene unter einzelnen Montagepunkten muss frei von lagernden Materialien und mit einem Fahrgerüst befahrbar sein.
6.8 Bauliche Vorbereitung der Montage u.a. sämtliche Maurer- und Stemmarbeiten sowie Dübeltragfähigkeit der Befestigungspunkte.
6.9 Platz für Baucontainer und Materiallagerung.
6.10 Es wird ferner Bezug genommen auf die Anforderungen aus den technischen Angebotsvorbemerkungen.
7. Es gelten im übrigen:
- Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der RICO GmbH Co. KG in der jeweils gültigen Fassung.
- Die VOB/B und C in der jeweils gültigen Fassung.
Stand: Februar 2022
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