Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP)
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und -arten gemäß Landesbauordnungen (LBO) der Länder.
Dieser Verwendbarkeitsnachweis ist nur gültig, wenn die Bauausführung mit den darin beschriebenen Aufbau- und Einbaurichtlinien sowie den baulichen Anforderungen übereinstimmt.