DIN 4102 Teil 12
In Deutschland gilt für Kabelanlagen mit Funktionserhalt die Norm DIN 4102 Teil 12. Sie regelt die Anforderungen und Maßnahmen zur Gewährleistung des Funktionserhaltes von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall.
Der Anwendungsbereich beschränkt sich dabei auf Kabel mit Nennspannungen bis 1 kV. Auch Normtragekonstruktionen definieren sich über die DIN 4102 Teil 12.
Folgende Inhalte befinden sich in der Norm:
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Kabelanlage und Funktionserhalt
- Maßnahmen zur Erzielung des Funktionserhaltes
- Nachweis des Funktionserhaltes
- Anforderungen
- Prüfung
- Übertragung von Prüfergebnissen
- Prüfzeugnis
- Übereinstimmungsnachweis
- Kennzeichnung
Generell müssen elektrische Leitungsanlagen für eine Dauer von 30 (E30) bzw. 90 Minuten (E90) funktionsfähig bleiben, die für die Versorgung lebensrettender Stromabnehmer im Brandfall verantwortlich sind.
Hintergrund ist die Gewährleistung einer sicheren Evakuierung von Personen aus dem Gebäude und Minimierung von Sachschäden.
Zu den Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt gemäß DIN 4102 Teil 12 gehört das Kabelverlegesystem (z. B. Kabelrinne, Kabelleiter) in Kombination mit spezifischen Kabeln.
Kabel, die hingegen auf einer Normtragekonstruktion geprüft wurden, dürfen ohne gesonderte Prüfung auch auf den Normtragekonstruktionen anderer Hersteller installiert werden.