Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)

Die MLAR befasst sich mit der Installation von Leitungsanlagen in Gebäuden und legt dabei Brandschutzanforderungen für die Verlegung von elektrischen Leitungen fest.  

Das übergeordnete Ziel ist, im Brandfall die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern bzw. die Feuerwiderstandsklassen angrenzender Bauteile nicht zu reduzieren.      

Die MLAR wird erst durch die Umsetzung der einzelnen Bundesländer in das jeweilige Landesrecht rechtlich verbindlich.   

Wofür gilt die MLAR?


Die MLAR gilt für:

  • notwendige Flure, ausgenommen offener Gänge vor Außenwänden 

  • Leitungsführungen durch raumabschließende Bauteile (Decken und Wände)  

  • Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen 

  • Den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.  

Welche Verlegearten zählen üblicherweise zu den geprüften Tragsystemen?

 

  • Kabelleitern

  • Kabelrinnen

  • Einzelschellen

  • Sammelschellen

  • Weitspannkabelbahnen

Das sind die Schutzziele

 

Gerade die Verlegung elektrischer Leitungen im Zusammenhang mit den fortschreitenden technologischen Möglichkeiten der Elektrotechnikbranche stellt Planer, Ingenieure und Elektroinstallateure dabei immer weiter vor neuen Herausforderungen. 

Doch am Ende geht es neben Sachwerten vor allem um den Schutz von Menschenleben – und eine fachgerechte Beachtung dieser Richtlinien und der Einsatz geprüfter Verlegesysteme ist hierfür Grundvoraussetzung.  
 

  • Verhinderung der Feuer- und Rauchausbreitung an Leitungsdurchführungen in feuerwiderstandsfähigen Decken und Wänden 

  • Sicherung nutzbarer Rettungswege durch Einschränkungen zu installierender brennbarer Leitungen    

  • Gewährleistung des Funktionserhalts von elektrischen Leitungen.  

Oft unterschätzt: die Verhinderung der Rauch- und Wärmeübertragung


Ein weiteres Hauptaugenmerk der MLAR ist die Übertragung von Rauch und Wärme durch Decken und Wände. Denn gemäß Musterbauordnung (MBO) dürfen Leitungen durch feuerbeständige Wände und Brandwände nur hindurchgeführt werden, wenn eine Übertragung von Rauch und Wärme nicht zu befürchten ist.

Die verbliebene Öffnung rund um die durchgeführen Kabel ist so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der Decke oder Wand nicht geschwächt wird.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Das Führen der Leitungen innerhalb von feuerbeständigen Installationsschächten und Kanälen.
  2. Abschottungen, die potenzielle Brandabschnitte voneinander isolieren. Das Ziel ist es, den Flammen keinen zusätzlichen Sauerstoff zuzuführen. 

Ohne Brandabschottungen an Wand- und Deckendurchbrüchen ist ein effizienter Brandschutz innerhalb eines Gebäudes nicht sicherzustsellen.
Weist das Gebäude keine Schottungsmaßnahmen auf, gibt es keine getrennten Brandabschnitte und somit kann sich das Feuer mühelos ausbreiten. 

Fazit


Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist eine von der Bauministerkonferenz herausgegebene Muster-Richtlinie im baulichen Brandschutz. Die Richtlinie erlangt erst durch die Umsetzung der Länder in das jeweilige Landesrecht rechtliche Verbindlichkeit.

Das Ziel ist die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen und ist damit maßgebend für den Funktionserhalt bei Kabeltragsystemen.