Ein Norm-Tragesystem erlaubt die Kombination mit jedem Funktionserhaltskabel/-leitung, das über ein gültiges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis verfügt, indem die Verlegung auf Norm-Tragekonstruktionen geregelt ist.
Darüber hinaus können gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Kabelhersteller auch Kabelbündelungen oder abweichende Befestigungsabstände installiert werden.
Die Schraubabstandschellen SAS und 85 sowie die Bügelschellen B und BU mit oder ohne Langwanne LW, verzinkt oder Edelstahl, erfüllen die Kriterien als Normtragekonstruktion gemäß DIN 4102 Teil 12 für die Funktionserhaltsklassen E30 bis E90 und können sowohl für die horizontale Kabelverlegung an Wand und Decke als auch in der Vertikalen verwendet werden.
Bei der horizontalen Wandverlegung mit Bügelschellen und C-Profilschienen sind geeignete Maßnahmen gegen Abrutschen zu ergreifen.
Bei den Schraubabstandschellen SAS und 85 sowie den Bügelschellen B und BU beträgt der Befestigungsabstand a ≤ 300 mm, bei Bügelschellen B bzw. BU mit Langwanne LW… beträgt der Befestigungsabstand a ≤ 600 mm.
Zur Befestigung im Baugrund sind für Schraubabstandschellen SAS und 85 Befestigungselemente M6 und für C-Profilschienen der Bügelschelle Befestigungselemente ≥ M6 zu verwenden. Der Befestigungsabstand DA (Dübelabstand) längs einer C-Profilschiene beträgt ≤ 250 mm.
Weitere kabelspezifische Verlegeoptionen mit den Schellen SAS, 85, B und BU, wie Kabelbündelung oder höhere Befestigungsabstände, können den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen der Kabelhersteller entnommen werden.