Die Steigetrassen …L1-…-63, …L1-…-C63 und …L3-…-C63 erfüllen die genauen Vorgaben und Definitionen der DIN 4102 Teil 12 vom November 1998 wie Holmhöhe der Kabelleiter/-rinne, Breite der Kabelleiter/-rinne, Lochanteil der Kabelrinne, Sprossenabstand der Kabelleiter, Materialstärke, max. zulässigen Kabeleigengewicht, max. zulässigen Befestigungsabstand und so weiter.
Ihre Einstufung als Normtragesystem erlaubt die Kombination mit jedem Funktionserhaltskabel/-leitung, dass über ein gültiges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis verfügt, indem die Verlegung auf Normtragekonstruktionen geregelt ist.
Montagehinweise bei einem Befestigungsabstand a ≤ 1,2 m Kabellast q ≤ 20 kg/m
Montagehinweis (am Beispiel ...L1-...-63 und ...L1-...-C63)
Nach DIN 4102 Teil 12:1998-11 wird nur die horizontale Anordnung von Kabelanlagen geprüft, d.h. Prüfergebnisse an horizontalen Kabelanlagen gelten auch für entsprechende schräge bzw. vertikale Kabelanlagen wie z.B. Steigetrassen.
In den besonderen Hinweisen im Prüfzeugnis ist darauf hingewiesen, dass die Beurteilung nur dann für schräge bzw. vertikale Anordnungen gilt, wenn die Kabelanlagen im Übergangsbereich vertikal/horizontal unterstützt werden, damit ein Abknicken bzw. Abrutschen der Kabel an den Kanten verhindert wird.
Die Normtragekonstruktion Steigetrasse ...L1-...-63, ...L1-...-C63 und ...L3-...-C63 gemäß DIN 4102 Teil 12 für die senkrechte Kabelverlegung mit Funktionserhaltsklassen E30, E60 und E90 sind in verzinkt oder Edelstahl in den Breiten 200 bis 600 mm erhältlich.
Unsere Steigetrassen ...L1-...-63, ...L1-...-C63 und ...L3-...-C63 können direkt oder mit innen- bzw. außenliegend angeordneten Wandanschlusswinkel 16J3-A bzw. 16J3-C bei einem Befestigungsabstand a ≤ 1,2 m und einem Kabeleigengewicht von q ≤ 20 kg/m an der Wand befestigt werden.
Der Wandanschlusswinkel 16J3-A wird mit Flachrundkopfschrauben 16J6-L und der Wandanschlusswinkel 16J3-C mit Flachrundkopfschrauben 16J6-1230 am Steigetrassenholm befestigt. Zur Befestigung mit dem Baugrund sind bei ...L1-...-63 und ...L1-...-C63 Befestigungselemente mindestens M8 und bei ...L3-...-C63 Befestigungselemente mindestens M10 zu verwenden.
Wenn aufgrund baulicher Gegebenheiten eine Montage direkt auf der Massivwand nicht möglich ist, kann eine vertikale Kabelführung auch hängend mit den Steigetrassen-Befestigungsadapter 16L8-60 realisiert werden. Der Sprossenabstand beträgt 300 mm.
Bei den Sprossen der ...L1-...-63 handelt es sich um das C-Profil 30X15 mit einer Schlitzweite von 16 mm, passend für Bügelschellen 16BS30-... . Bei den Sprossen der ...L1-...-C63 und 16L3-...-C63 kommt das C-Profil 40X22 mit einer Schlitzweite von 18 mm zum Einsatz, passend für die Bügelschellen Typ 16BS40-... .
Die Stoßstellenverbindung wird bei den Steigetrassen ...L1-...-63 und ...L1-...-C63 mit zwei Verbindern 161E11-AF und je 4 Flachrundkopfschrauben 16J6-L und bei der Steigetrasse 16L3-...-C63 mit zwei Verbindern 16J5-B und je 4 Flachrundkopfschraube 16J5-1025 ausgeführt.
Die Verwendung der Stoßstellenverbinder 161E11-AF bzw. 16J5-B sind nicht an bestimmte Positionen gebunden. Bei durchgehenden vertikalen Trassenverläufen über 3,5 m ist eine wirksame Zugentlastung / Unterstützungsmaßnahme z.B. gemäß Abb. 5 der DIN 4102 Teil 12 gegen Abrutschen vorzunehmen.
Montage Steigetrasse (am Beispiel ...L1-...-63, ...L1-...-C63)
Die Verbindung zweier Steigetrassen …L1-…-63 / …L1-…-C63 erfolgt über die Kabelleiter - Längsverbinder 161E11-AF mit 4 Flachrundkopfschrauben 16J6-L je Verbinder. Die Befestigung des Steigetrassenbefestigungsadapters am Seitenholm der Steigetrasse erfolgt mit 2 Flachrundkopfschrauben 16E1-Z.
Am Baugrund erfolgt die Befestigung des Steigetrassen-Befestigungsadapters mit zugelassenen Dübel M12 . Alternativ kann die Befestigung auch durch Überbrückung des Durchbruchs mithilfe von Gewindestangen M12 gemäß Anlage 3 der Brandschutztechnischen Beurteilung erfolgen.