Die Steigetrassen STL, STM und STIC erfüllen die genauen Vorgaben und Definitionen der DIN 4102 Teil 12 vom November 1998 wie Holmhöhe der Kabelleiter/-rinne, Breite der Kabelleiter/-rinne, Lochanteil der Kabelrinne, Sprossenabstand der Kabelleiter, Materialstärke, max. zulässigen Kabeleigengewicht, max. zulässigen Befestigungsabstand und so weiter.
Ihre Einstufung als Normtragesystem erlaubt die Kombination mit jedem Funktionserhaltskabel/-leitung, dass über ein gültiges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis verfügt, indem die Verlegung auf Normtragekonstruktionen geregelt ist.
Montagehinweise bei einem Befestigungsabstand a ≤ 1,2 m Kabellast q ≤ 20 kg/m
Montagehinweis (am Beispiel STL 60 und STM 60)
Nach DIN 4102 Teil 12:1998-11 wird nur die horizontale Anordnung von Kabelanlagen geprüft, d.h. Prüfergebnisse an horizontalen Kabelanlagen gelten auch für entsprechende schräge bzw. vertikale Kabelanlagen wie z.B. Steigetrassen.
In den besonderen Hinweisen im Prüfzeugnis ist darauf hingewiesen, dass die Beurteilung nur dann für schräge bzw. vertikale Anordnungen gilt, wenn die Kabelanlagen im Übergangsbereich vertikal/horizontal unterstützt werden, damit ein Abknicken bzw. Abrutschen der Kabel an den Kanten verhindert wird.
Bei durchgehenden Steigetrassen über 3500 mm gilt die Klassifizierung nur, wenn eine wirksame Abstützung der Kabel erfolgt. Diese Abstützung kann durch einen seitlichen Versprung von mindestens 300 mm oder durch eine nach DIN 4102 geprüfte, abgeschottete Zugentlastung (Brandschutzgehäuse) erfolgen.
Die Normtragekonstruktion Steigetrasse STL, STM und STIC gemäß DIN 4102 Teil 12 für die senkrechte Kabelverlegung mit Funktionserhaltsklassen E30, E60 und E90 sind in verzinkt oder Edelstahl in den Breiten 200 bis 600 mm erhältlich.
Unsere Steigetrassen STL, STM bzw. STIC können direkt oder mit innen- bzw. außenliegend angeordneten Wandanschlusswinkel WWU 150/8 bzw. WWI 80 bei einem Befestigungsabstand a ≤ 1,2 m und einem Kabeleigengewicht von q ≤ 20 kg/m an der Wand befestigt werden.
Der Wandanschlusswinkel WWU 150/8 wird mit Flachrundkopfschrauben FLM 8X13 und der Wandanschlusswinkel WWI mit Flachrundkopfschrauben FLM 12X30 am Steigetrassenholm befestigt. Zur Befestigung mit dem Baugrund sind bei STL und STM Befestigungselemente mindestens M8 und bei STIC Befestigungselemente mindestens M10 zu verwenden.
Wenn aufgrund baulicher Gegebenheiten eine Montage direkt auf der Massivwand nicht möglich ist, kann eine vertikale Kabelführung auch hängend mit den Steigetrassen-Befestigungsadapter STBA realisiert werden. Der Sprossenabstand beträgt 300 mm.
Bei den Sprossen der STL handelt es sich um das C-Profil 2970 mit einer Schlitzweite von 16 mm, passend für Bügelschellen Typ B Sprossen der STM und STIC kommt das C-Profil 2986 mit einer Schlitzweite von 18 mm zum Einsatz, passend für die Bügelschellen Typ BU.
Die Stoßstellenverbindung wird bei den Steigetrassen STL und STM mit zwei Verbindern KLVB 60/4 und je 4 Flachrundkopfschrauben FLM 8X13 und bei der Steigetrasse STIC mit zwei Verbindern VBI 80 und je 4 Flachrundkopfschraube FLM 10X25 ausgeführt.
Die Verwendung der Stoßstellenverbinder KLVB 60/4 bzw. VBI 80 sind nicht an bestimmte Positionen gebunden. Bei durchgehenden vertikalen Trassenverläufen über 3,5 m ist eine wirksame Zugentlastung / Unterstützungsmaßnahme z.B. gemäß Abb. 5 der DIN 4102 Teil 12 gegen Abrutschen vorzunehmen.
Montage Steigetrasse (am Beispiel STL 60, STM 60)
Die Verbindung zweier Steigetrassen STL 60 / STM 60 erfolgt über die Kabelleiter - Längsverbinder KLVB 60/4 mit 4 Flachrundkopfschrauben FLM 8X13 je Verbinder. Die Befestigung des Steigetrassenbefestigungsadapters am Seitenholm der Steigetrasse erfolgt mit 2 Flachrundkopfschrauben FLM 8X16.
Am Baugrund erfolgt die Befestigung des Steigetrassen-Befestigungsadapters mit zugelassenen Dübel M12 . Alternativ kann die Befestigung auch durch Überbrückung des Durchbruchs mithilfe von Gewindestangen M12 gemäß Anlage 3 der Brandschutztechnischen Beurteilung erfolgen.